Bis die Ohren Klingeln!

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Der Faktor Lärm kann nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit und Produktivität auf der Arbeit herabsetzen. Viele Beschäftigte fühlen sich durch die bestehende Geräuschkulisse gestört, was letztendlich auch ihr subjektives Wohlbefinden nachteilig beeinträchtigt. Aus diesen Gründen ist es unumgänglich, die vorherrschenden Geräusche zu begrenzen und folglich den passenden Lärmpegel festzusetzen, sodass die Beschäftigten ungestört und konzentriert arbeiten können. Denn nicht nur in der Produktion auch im Büro gibt es einige Lärmquellen, die sich negativ auswirken können.

Für die Arbeitsplatzgestaltung sollten akustische Objekte und Materialien einbezogen werden, um die Arbeitsproduktivität sowie das Wohlbefinden langfristig zu steigern.

Gefährdungen und Störfaktoren

Da das Ohr keinen natürlichen Schutzmechanismus hat – wie zum Beispiel das Auge (verkleinert die Pupille, wenn starkes Licht einfällt) – nimmt dieses durchgängig Geräusche wahr. Zwar ist der wahrgenommene Lärm nicht schädigend für das menschliche Gehör, jedoch können körperliche und psychische Auswirkungen hervorgerufen werden. Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung dem Lärmpegel im Arbeitsumfeld Beachtung zu schenken.

Des Weiteren hat die Sprachverständlichkeit einen hohen Stellenwert. Hierbei ist unter anderem die Nachhallzeit (Halligkeit eines Raumes) wichtig. Entspricht diese nicht der Raumgröße, wird die sprachliche Kommunikation erschwert, was wiederum zu Stressreaktionen sowie einer verminderten Produktivität führen kann.

Die möglichen Auswirkungen durch zu laute oder störende Geräusche kommen in unterschiedlicher Weise zum Vorschein. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass Beschäftigte die vorherrschenden Geräusche sehr subjektiv wahrnehmen.

Unter anderem kann es zu Schlaflosigkeit, erhöhtem Blutdruck sowie einer erhöhten Herzfrequenz, Stressreaktionen und auch Nervosität oder Ärger kommen. Zudem steigen die Unfallgefahr und die Fehlerhäufigkeit an.

Nachstehend werden einige Beispiele für Geräuschquellen im Büro aufgeführt:

  • Gespräche: zum Beispiel von anderen Kollegen. Ob diese als störend eingestuft werden, hängt von den Beschäftigten individuell ab. Beispielsweise können fremde Telefonate (nicht über die Arbeit) als sehr störend empfunden werden.
  • Computer: durch seine Lüftungsgeräusche können Beeinträchtigungen hervorrufen werden
  • Drucker- oder Kopiergeräte: verursachen Geräusche
  • Telefon: Klingelgeräusche
  • Lüftungs- und Klimaanalgen: verursachen Geräusche

Gegenmaßnahmen

Nicht nur aufgrund der zahlreichen Störfaktoren, auch weil die Kommunikation in der Berufswelt mehr Bedeutung angenommen hat, sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Immer öfter wird in Großraumbüros oder offenen Bürolandschaften gearbeitet, in denen eine hohe Geräuschkulisse zu verzeichnen ist. Auch im Hinblick auf die ältere Belegschaft sollten bei der Arbeitsgestaltung und -ausstattung einige Aspekte berücksichtig werden. Folglich werden einige nützliche Tipps (DGUV, 215-443) angeführt, um den Lärmpegel zu senken sowie die geeignete Nachhallzeit einzuhalten:

  • Decke: schallabsorbierende Decken einsetzen, Deckensegel
  • Wände: Auskleidung mit akustisch wirksamen Materialien (geschlitzte / perforierte Paneelen), schallabsorbierenden Wandelementen (z.B. Bilder, dekorative Filzelemente)
  • Schränke: akustisch wirksam gestaltete Schrankflächen (gelochte Profile)
  • Fenster: Lamellenstores, um die Akustik zu verbessern
  • Boden: durch Teppich- oder Linoleumböden wird der Trittschall gedämmt
  • Einrichtung eines separaten Raums für Drucker- / Faxgeräte
  • Aufstellung von Abschirmungen, Trennwänden (z.B. mit Filz oder Stoff bespannt)

Richtlinien

Die folgende Tabelle enthält die Richtwerte für die Lärmbelastung.

Lärmminderungszielwerte nach DIN EN ISO 11690 Teil 1 (DGUV, 209-023)

Arbeitsbereich

Lärmbelastung in dB(A)*

industrielle Arbeitsstätte

< 80 dB(A)

Büroarbeit

< 55 dB(A)

Tätigkeiten mit besonderer Konzentration

< 45 dB(A)

* dB(A): Einheit für den Schalldruckpegel (Empfindung von Schall durch das menschliche Ohr)

 

In Bezug auf die Nachhallzeit ist das gegebene Raumvolumen zu beachten. Je größer das Volumen ist, desto länger die Nachhallzeit. Dabei ergeben sich in kleineren Räumen Nachhallzeiten von 0,5 Sekunden bei großen bis zu 0,8 Sekunden.

Beispielsweise sollte in einem Besprechungsraum mit 250 m² eine Nachhallzeit von 0,6 Sekunden gegeben sein.

Abschließend ist zu sagen, dass die Einhaltung dieser Richtlinien dazu führt, dass die Beschäftigten produktiver, aber auch konzentrierter sowie aufmerksamer ihre Arbeitstätigkeiten bewältigen können. Zu hohe Lärmpegel sind kontraproduktiv und sollten schnellstmöglich mit Gegenmaßnahmen eingedämmt werden.

Benötigen Sie weitere Informationen zu diesem Fachbereich oder Unterstützung zur Reduzierung der Lärmbelastung, dann kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Webseite: https://ergosquad.de/

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